Veröffentlichung online am 30.06.2021 um 12:42:17 Uhr, zuletzt geändert am 30.06.2021 um 14:22:24 Uhr
Richter: „Der Angeklagte ist ein Bewährungsversager“
Sechs Monate Freiheitsstrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis / Keine günstige Sozialprognose
Von Andreas Mayen
Die 7. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Peter Peschka hat einen 56-jährigen Mann aus dem Leinebergland zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hat damit ein Urteil des Amtsgerichts Alfeld aus dem Oktober vergangenen Jahres bestätigt, gegen das der Angeklagte Berufung eingelegt hatte. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, darunter wegen Alkohol am Steuer, Diebstahl und Körperverletzung. Alleine das Verlesen seiner Vorstrafen dauerte länger als eine Stunde. Mehrfach war er bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die er nach weiteren Straftaten während der Bewährungszeit absitzen musste.
Der Angeklagte (von rechts) mit seinem Verteidiger Hans-Bernd Schilling und seiner mitangeklagten Lebensgefährtin.Foto: Andreas Mayen
Der Angeklagte (von rechts) mit seinem Verteidiger Hans-Bernd Schilling und seiner mitangeklagten Lebensgefährtin.Foto: Andreas Mayen