Die Staatsanwaltschaft wirft einem früheren Mitarbeiter der ZAH-Deponie in Heinde vor, über Jahre hinweg Geld abgezweigt zu haben – der 41-Jährige hat nun gestanden. Und hilft bei der Aufklärung, wie es dazu kommen konnte.
Von Andreas Mayen
Ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung: Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Nina Poltrock hat einen ehemaligen ZAH-Mitarbeiter wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls in 2096 Fällen schuldig gesprochen. Zudem muss der 41-Jährige 3000 Euro als Geldauflage zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von vier Jahren mehr als 52.000 Euro bei seinem Arbeitgeber abgezweigt hat. 174 Straftaten wertete es als gewerbsmäßigen, die restlichen Taten als einfachen Diebstahl.
Der Angeklagte (links) mit seinem Verteidiger Markus Bauer. Foto: Andreas Mayen
Der Angeklagte (links) mit seinem Verteidiger Markus Bauer. Foto: Andreas Mayen