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Stadt Alfeld rechnet mit mehr Obdachlosen – und plant klarere Vorgaben für Container-Unterkünfte

Alfeld - Künftig wird in Alfeld mit mehr Menschen ohne Obdach gerechnet. Wo sie aktuell unterkommen können – und wobei die Stadt nun nachbessern möchte.

Diese Wohncontaineranlage für obdachlose Menschen an der Föhrster Straße in Alfeld ist erst kürzlich aufgestellt worden. Auch zum Recyceln des Abfalls ist alles gerichtet. Foto: Ulrich Meinhard

Alfeld - Die Stadtverwaltung Alfeld will für die Obdachlosenunterkünfte in der Stadt eine Benutzungssatzung auf den Weg bringen. Bislang gilt keine Satzung, sondern eine Hausordnung. Doch die hat Defizite, etwa bei den Mitwirkungspflichten der Nutzer.

Wohncontainer Nummer drei steht an der Föhrster Straße

Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Alfeld vom 21. November 2022 hatte die Verwaltung Wohncontainer beziehungsweise eine Wohncontaineranlage für obdachlose Menschen angeschafft. Derzeit gibt es drei solcher Notunterkünfte: am Hackelmaschparkplatz (ausgelegt für drei Personen), an der Winzenburger Straße und an der Föhrster Straße (jeweils für acht Personen). Die Wohncontaineranlage an der Föhrster Straße steht erst seit Februar dieses Jahres. Aktuell wohnt dort eine Person, wie ein Anwohner berichtet. Ob er denn Probleme damit habe, dass in seiner Nachbarschaft jetzt dieser Wohncontainer für Obdachlose steht, will diese Zeitung wissen. Der Mann verneint. „Überhaupt nicht. Solange sie sich gut benehmen.“ Zustände wie an der Winzenburger Straße, wo zeitweilig immer wieder Müll herum lag (die Redaktion berichtete), seien freilich nicht akzeptabel.

Die Anschaffungskosten für die Notunterkünfte belaufen sich nach Angaben von Ordnungsamtsleiter Torben Meyer bei der Hackelmasch auf rund 26.000 Euro, bei der Winzenburger Straße auf rund 117.000 Euro und bei der Föhrster Straße auf 123.000 Euro (mit allem, was zur Inbetriebnahme dazu gehörte).

Vor der Beschaffung der Wohncontainer sind Obdachlose in Alfeld in Wohnungen oder Zimmern untergebracht worden, die die Stadt angemietet hatte. Diese Möglichkeit gibt es jetzt kaum noch, heißt es in einem Papier der Stadtverwaltung, das am 12. März auf dem Tisch liegen wird, wenn der Feuerschutz- und Ordnungsausschuss tagt. Im Papier enthalten: der Vorschlag für den Erlass einer Satzung über die Benutzung der Notunterkünfte.

Energiekrise mit eine Ursache für mehr Obdachlose

In der Vorlage der Verwaltung heißt es weiter: Die Gefahr vermehrter Obdachlosigkeit sei durch die Flüchtlingswelle sowie die starke finanzielle Belastung der Bevölkerung „im Zuge der Energiekrise“ gestiegen. Es gebe in der Tat mehr Obdachlose, wenngleich ihre Zahl nicht so deutlich angestiegen sei, wie prognostiziert. Die Anschaffung der Container sei deshalb eine gute Entscheidung gewesen, weil sie eine praktikable und relativ kostengünstige Lösung darstellen, um Menschen ein Obdach zu geben und sie von der Straße zu holen.

Für alle, die die Notunterkünfte bislang nutzten und nutzen, galt und gilt eine Hausordnung. Darin werden Mietkosten als „Benutzungsgebühr“ ausgewiesen. Doch die Hausordnung sei als solche nicht ausreichend, weil nicht alle Regelungen aufgeführt sind, die für die Benutzung der Unterkünfte erforderlich sind, heißt es. Deshalb soll es künftig eine Satzung sein, die alles, auch die Benutzungsgebühr, regelt. Da es sich dann um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt, könnten Verstöße gegen die Satzung über ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden. Zur Frage nach bisherigen Verstößen sagt Meyer: „Sie waren nicht nennenswert und konnten problemlos geregelt werden.“

Gebühren für Unterkünfte zahlt in der Regel Sozialhilfeträger

Zur Ermittlung der Gebührenhöhe sind die Betriebskosten addiert und durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze geteilt worden. Demnach werden für einen Monat und einen Platz 300 Euro Gebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr zahlt in den allermeisten Fällen allerdings ein Sozialhilfeträger.

Unterkünfte in angemieteten Wohnungen sollen in der Regel nur zum Tragen kommen für Familien mit minderjährigen Kindern oder wenn die Notunterkünfte sämtlich belegt sind.

In der jetzt zu beschließenden Satzung heißt es unter Paragraf 5: „Die als Notunterkunft überlassenen Räume dürfen nur zum Zwecke der Übernachtung benutzt werden.“ Wenn gegen die Satzung verstoßen wird, etwa bei Vermüllung oder Verunreinigung der Räume sowie des Inventars, kann nach Paragraf 15 der Satzung ein Zwangsgeld oder unmittelbarer Zwang angeordnet werden. Die Satzung soll zum 1. Mai in Kraft treten.

Aktuell werden alle drei Notunterkünfte genutzt

Die Summe der Kosten für die Unterbringung von Obdachlosen in Alfeld belief sich im Jahr 2019, als noch Zimmer und Wohnungen angemietet wurden, auf rund 116.000 Euro. Die Prognose für dieses Jahr, bei einer Kapazität von 19 Plätzen, liegt bei rund 80.000 Euro. Die Anschaffung der Container macht sich also bezahlt, trotz steigender Kosten der Unterbringung auch in den Wohncontainern in den vergangenen drei Jahren.

Die Anzahl der Obdachlosen wechselt stetig, sagt der Ordnungsamtsleiter. „Aktuell sind alle drei Notunterkünfte in Nutzung.“ Im Moment leben elf Personen in den Containern, sie kommen alle aus Alfeld. Ihr Durchschnittsalter beträgt 37 Jahre.

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