Mögliche neue Strukturen

Das würde ein Beitritt zur Samtgemeinde Leinebergland für Rathaus, Schule, Kitas und Bad in Sibbesse bedeuten

Sibbesse/Gronau - Die Verhandlungen über einen möglichen Beitritt der Gemeinde Sibbesse zur Samtgemeinde Leinebergland sind gestartet, ein Bürgerbegehren gegen die Pläne wurde für zulässig erklärt. Die Gemeinde Sibbesse erläutert, welche Folgen ein Beitritt für die wichtigsten ihrer Einrichtungen hätte.

Sibbesse aus der Vogelperspektive. Foto: Archiv

Sibbesse/Gronau - Die Samtgemeinde Leinebergland und die Gemeinde Sibbesse haben die Verhandlungen über einen möglichen Beitritt von Sibbesse zur Samtgemeinde aufgenommen. Beide Kommunen betonen in einer gemeinsamen Pressemitteilung, dass die Gespräche „ergebnisoffen“ seien. Zurzeit gebe es für eine fundierte Entscheidung über einen Beitritt noch keine ausreichende Grundlage. Die soll nun erst erarbeitet werden. Dazu haben die Beteiligten eine Lenkungsgruppe gegründet, die den Austausch steuert, außerdem haben sich zwei Arbeitskreise für bestimmte Themenfelder formiert.

„Unbestritten ist, dass die Gemeinde Sibbesse zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vergleichsweise gut dasteht“, meint der Sibbesser Bürgermeister Hans-Jürgen Köhler, „wir sollten aber die Offenheit haben, uns gedanklich rechtzeitig auf den Weg zu machen, und bereit sein, Weichen zu stellen, damit es uns in 10 bis 15 Jahren immer noch gut geht. Insofern halte ich es für gut und richtig, völlig ergebnisoffen in solche Gespräche zu gehen.“

Bürgerbegehren nimmt erste Hürde

Auch wenn noch alles offen ist, wollen Ralf-Manfred Lehne, Dagmar Dehne und Ingbert Rudolph nicht abwarten, was bei den Gesprächen herauskommt. Sie halten einen Beitritt für falsch und streben wie berichtet an, durch einen Bürgerentscheid Fakten zu schaffen und die Einwohnerinnen und Einwohner über den Beitritt abstimmen lassen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Sibbesse hat ihr Bürgerbegehren nun geprüft und formal für zulässig erklärt. „Insoweit haben wir die erste Hürde genommen“, meldet das Trio. Die Gruppe werde nun die Unterschriftenlisten vorbereiten und mit Hilfe von weiteren Freiwilligen in den einzelnen Orten der Gemeinde in Umlauf bringen. Mindestens 490 Unterschriften müssen dabei zusammenkommen. „Angesichts der Rückmeldungen aus der Einwohnerschaft“ zeigen sich die Initiatoren zuversichtlich, die „beträchtliche Zahl“ erreichen zu können. Dann wird es einen finalen Bürgerentscheid geben, der wie eine Wahl organisiert wird.

Welche Aufgaben der Gemeinde Sibbesse durch einen Beitritt auf die Samtgemeinde Leinebergland übergehen würden, ist in der niedersächsischen Kommunalverfassung geregelt. Die Sibbesser Gemeindeverwaltung hat die Perspektiven zu den wichtigsten Punkten zusammengestellt:

Rathaus und Verwaltung: Sitz der Samtgemeinde ist Gronau. „Ziel und Bedingung der Verhandlungen ist der Erhalt eines Verwaltungssitzes in Sibbesse im jetzigen Rathaus“, erklärt die Gemeinde Sibbesse, ergänzt aber einschränkend: „Der dauerhafte Fortbestand eines Verwaltungssitzes kann im Ergebnis der Verhandlungen nicht festgeschrieben werden.“

Finanzen: Die Samtgemeinde verfügt nicht über eine eigene Steuerhoheit. Sie erhebt zur Erfüllung der von den Gemeinden übernommenen Aufgaben eine sogenannte Samtgemeindeumlage. Die Gemeinde erhebt weiter die Grund-, Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer und setzt deren Höhe fest. Die geltenden Sätze werden mit einem Beitritt nicht verändert.

Ortsräte und Ortsvorsteher: Beides sieht die Kommunalverfassung in einer Samtgemeinde nicht vor. Die Samtgemeinde Leinebergland hat als Ersatz das vergleichbare Instrument von Bürgerbeauftragten geschaffen, die in jedem Ortsteil ernannt werden können.

Feuerwehren: Samtgemeinden sind für den Brandschutz in ihren Mitgliedsgemeinden zuständig – und damit auch für den Erhalt und die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren sowie für Bau und Unterhaltung der Feuerwehrgerätehäuser. „Mit einem möglichen Beitritt in die Samtgemeinde Leinebergland wird keine Ortsfeuerwehr geschlossen“, betont die Gemeinde Sibbesse.

Kindergärten: Beide Kommunen haben den neuen Kita-Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim abgeschlossen. Nach einem Beitritt wäre die Samtgemeinde für die Kindergärten in der Gemeinde Sibbesse zuständig –auch für die Vergabe der Plätze. Die Gemeinde dazu: „Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen kann davon ausgegangen werden, dass Kindertagesstätten auf dem Gebiet der Gemeinde Sibbesse nicht geschlossen werden (können).“

Friedrich-Busse-Grundschule: Der Erhalt sei eindeutiges Ziel der Verhandlungen, betont die Gemeinde. „Der Bestand wird auch nicht in Frage gestellt.“

Schwimmhalle: Die Zuständigkeit für Bad und Sauna (und deren Kosten) bleibt in der Verantwortlichkeit der Gemeinde Sibbesse.

Abwasser: Für die Abwasserbeseitigung einschließlich der Gebühren ist die Samtgemeinde zuständig.

Straßenbeleuchtung: Bau, Unterhaltung, Stromkosten und die Festlegung der Beleuchtungszeiten sind im Fall eines Beitritts weiter Sache der Gemeinde Sibbesse.

Personal: Grundsätzlich seien alle Positionen in den Rathäusern und Verwaltungssitzen mehrfach vorhanden, schreibt die Gemeinde Sibbesse. Wie und wo sich das Personal der Gemeinde Sibbesse in den vorhandenen Strukturen wiederfinde, müsse in den Verhandlungen diskutiert und festgelegt werden.

Jugendzentrum: Für die Jugendhilfe einschließlich des Sibbesser Jugendzentrums wäre die Samtgemeinde Leinebergland zuständig. Verhandlungsziel der Gemeinde Sibbesse ist es, die Jugendpflege sowie das Jugendzentrum in Sibbesse uneingeschränkt zu erhalten.

  • Region
  • Gronau
  • LeineBL
Anmerkung zum Artikel

Sie haben einen Fehler im Artikel gefunden? Oder haben Sie weitere Informationen zu dem Thema für uns? Dann teilen Sie uns diese gerne mit.