Harsum - Das Amtsgericht Hildesheim hat einen 28-Jährigen aus dem Landkreis Göttingen am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu einer Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 150 Sozialstunden leisten und 18.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Der Mann hat alle Vorwürfe eingeräumt und mitunter so detailliert geschildert, dass er sich mit Taten belastete, die in der Anklage gar nicht auftauchten.
Unter anderem in Harsum hat er sich zwischen 2021 und 2022 mithilfe einer Carsharing-App Autos gemietet, ohne die Absicht, für die Fahrten zu bezahlen. Neben seinen eigenen hat er dafür auch Bankdaten seines Vaters in den Apps verschiedener Anbieter hinterlegt, wohlwissend, dass die Konten nicht gedeckt waren.
Durch Betrug und Diebstahl erbeutete er mehrere Tausend Euro
In einem Fall wich er von seinem Tatmuster ab: Er mietete für ein Jahr einen E-Scooter, beglich die erste Rate und bot den Roller dann bei Ebay zum Verkauf an. Dort gab sich der geschädigte Vermieter als potenzieller Kunde aus und kam seinem vermissten Roller so auf die Spur. Insgesamt soll der Angeklagte durch diese Taten einen Betrag von insgesamt 12.536,33 Euro erlangt haben.
Das Gericht berücksichtigte in seinem Urteil auch ein Urteil des Landgerichts Fulda, das Anfang des Jahres rechtskräftig wurde. In Fulda war der 28-Jährige zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er Zigaretten und andere Supermarkt-Waren im Wert von mehr als 17.000 Euro gestohlen hatte.
Diese Sicherheitslücke hatte Tegut
Es sei ihm leicht gemacht worden, erklärt er rückblickend. Denn im April 2022 entdeckte der heute 28-Jährige eine Sicherheitslücke im Bezahlsystem der Selbstbedienungsläden der Firma Tegut. Laut Richter Pompe befanden sich diese personalfreien und dauerhaft geöffneten Läden damals noch in einer Frühphase. Das Sicherheitssystem sei nicht ausgereift gewesen.
Mitarbeitende konnten ihre Einkäufe über eine Mitarbeiternummer bezahlen. Die Rechnungsbeträge wurden automatisch mit dem Lohn verrechnet. Der nun Verurteilte fand heraus, dass dieses Prinzip auch mit einem Fantasienamen (Maximilian Seefürst) und einer ausgedachten Zahlenfolge funktionierte – selbst, wenn kein Mitarbeiterkonto hinterlegt war.
Wer beglich den Schaden?
So entwendete er innerhalb von sechseinhalb Wochen allein Zigaretten im Wert von 16.211 Euro. Nachdem Tegut die erste Mitarbeiterkennung sperrte, dachte er sich eine neue aus, bis ihm Angestellte und Ermittler mithilfe von Überwachungskameras und der Einkaufshistorie schließlich auf die Spur kamen.
Der Angeklagte räumte auch in Fulda alle Vorwürfe ein. Den finanziellen Schaden, den er der Firma Tegut verursachte, beglich er ebenso wie die offenen Summen und Vollstreckungskosten bei den geschädigten Carsharing-Anbietern. Nach eigener Aussage hat er sich dafür Geld von seiner Frau und anderen Familienangehörigen geliehen.
Eine positive Sozialprognose
Dass der 28-Jährige inzwischen verheiratet und Vater ist, hat das Gericht zugunsten einer positiven Sozialprognose in seinem Urteil berücksichtigt. Ebenso sein Schuldeingeständnis und die geleistete Schadenswiedergutmachung.
Vor Gericht stand er am Donnerstag nicht zum ersten Mal. In einer Verfahrenspause danach gefragt, wie oft er schon auf der Anklagebank saß, sagt er: „Keine Ahnung, ich müsste nachzählen.“ Die früheren Vorwürfe: Tankbetrügereien, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nachstellung, Zuwiderhandlungen gegen das Gewaltschutzgesetz und fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Letztere wurde ebenfalls in Hildesheim verhandelt. Der heute 28-Jährige war der Fahrer des gemieteten 1er BMW, der am 8. Januar 2022 auf der Marienburger Straße eine Frau erfasste, die in der Dunkelheit die Straßenseite wechselte und infolge der Unfallverletzungen verstarb. In diesem Verfahren gibt es bislang noch keinen rechtskräftigen Abschluss.
Im Carsharing-Prozess am Donnerstag forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Verteidiger Martin Voß warb in seinem Plädoyer dafür, seinem Mandanten die Haft zu ersparen. Das Gericht entschied schließlich, die höchste Freiheitsstrafe zu verhängen, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann: zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
von Philo Schäfer
