Alfeld - Geht jemand im Wald spazieren und ihm fällt ein Ast auf den Kopf, dann ist das ein…
Bundeswaldgesetz
Haftungsärger bei herabfallenden Ästen: Sind im Leinebergland die Ruhebänke im Wald in Gefahr?
Alfeld - Wem auf einer Ruhebank ein Ast auf den Kopf fällt, kann den Waldbesitzer haftbar machen. Das besagt das Bundeswaldgesetz – noch. Der Haftungsärger hat vielerorts dazu geführt, dass Bänke abgebaut wurden. So ist die Situation im Leinebergland.
