Bundeswaldgesetz

Haftungsärger bei herabfallenden Ästen: Sind im Leinebergland die Ruhebänke im Wald in Gefahr?

Alfeld - Wem auf einer Ruhebank ein Ast auf den Kopf fällt, kann den Waldbesitzer haftbar machen. Das besagt das Bundeswaldgesetz – noch. Der Haftungsärger hat vielerorts dazu geführt, dass Bänke abgebaut wurden. So ist die Situation im Leinebergland.

Auf dieser Bank an der Schnittstelle zwischen Schlehberg und Humberg oberhalb Föhrstes genießen Wanderer gerne den Blick auf den Ort und das Leinetal. Auch Ralf Denecke (links) und Werner Riedel mögen den Platz. Foto: Thomas Jahns

Alfeld - Geht jemand im Wald spazieren und ihm fällt ein Ast auf den Kopf, dann ist das ein…

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