Neuer Bedarfsplan

Notfallsanitäter kritisieren Pläne für Rettungsdienst im Kreis Hildesheim – Erste Kreisrätin widerspricht

Kreis Hildesheim - Zwei Notfallsanitäter, die jeweils schon Rettungswachen im Kreis Hildesheim geleitet haben, üben Kritik an den Plänen der Kreisverwaltung, wie der Rettungsdienst in der Region künftig gestaltet werden soll. Die Erste Kreisrätin Evelin Wißmann weist die Kritik als zuständige Dezernentin entschieden zurück.

Im Rettungsdienst arbeiten Notfallsanitäter und Rettungssanitäter zusammen – bei deren Ausbildung und Kompetenzen gibt es große Unterschiede. Foto: Chris Gossmann (Archiv)

Kreis Hildesheim - Zwei erfahrene Praktiker aus dem Rettungsdienst der Region schlagen Alarm für den Fall, dass der neue Rettungsdienstbedarfsplan wie erwartet am Donnerstag im Kreistag beschlossen wird. Der Plan soll den Rettungsdienst eigentlich verbessern, die beiden befürchten allerdings eine dramatische Verschlechterung, weil ein Kernaspekt nach ihrer Meinung nicht beachtet wird: dass künftig zwar insgesamt mehr Wagen im Einsatz sein werden – aber unter dem Strich weniger Rettungswagen mit hoch qualifizierten Notfallsanitätern, die weitgehende medizinische Befugnisse haben. In der Stadt Hildesheim werden zum Beispiel nachts nur noch drei Wagen mit solchen Besatzungen verfügbar sein – statt bisher fünf.

Die beiden Kritiker haben dazu zwei Szenarien entworfen, die nach ihren Befürchtungen durch die künftigen Rahmenbedingungen eher einmal vorkommen könnten (siehe Extratext unten). Die Beispiele sind zwar fiktiv, aber nach Meinung der beiden Notfallsanitäter realistisch. Der eine ist Meik Hüpper, der seit einem Vierteljahrhundert im Rettungsdienst tätig ist, davon knapp 15 Jahre als Leiter mehrere Rettungswachen. Der andere hat auch eine Wache geleitet, möchte bei dem Thema aber öffentlich lieber nicht in Erscheinung treten, weil er beruflich noch stärker in den Rettungsalltag eingebunden ist.

Hilfsfrist wird derzeit nicht wie vorgegeben eingehalten

Zunächst zur Ausgangslage: Wie berichtet erreicht der Rettungsdienst derzeit im Kreis Hildesheim nicht die gesetzliche Vorgabe, dass ein Rettungswagen oder ein Notarzt in 95 Prozent aller Notfälle innerhalb von 15 Minuten bei dem Patienten oder der Patientin sein muss. Laut Analyse des Bedarfsplans sind es kreisweit 92,6 Prozent, auf dem Land außerhalb der Großstadt nur 89,9 Prozent. Die Kreisverwaltung will die Lage verbessern, indem sie die Zahl der Stunden, in denen Fahrzeuge samt Besatzung in den sieben Rettungswachen vorgehalten werden, von insgesamt 4066 auf 4201 Stunden erhöht.

Ein zentrales Ziel des Plans für die Jahre 2026 bis 2030 ist außerdem, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst gezielter nach ihrer Qualifikation einzusetzen. Bei der gibt es nämlich große Unterschiede: Ein Notfallsanitäter absolviert eine dreijährige Ausbildung, wird staatlich geprüft und darf dann bei Einsätzen lebensrettende Medikamente verabreichen und wichtige erste Eingriffe absolvieren, bis ein Notarzt oder eine Notärztin dazukommt. Ein Rettungssanitäter, der in 520 Stunden geschult wird, darf das nicht, der Rettungsassistent als Zwischenstufe nur sehr eingeschränkt.

„Da wird aus Kostengründen mit der Gesundheit der Bürger gespielt“

Das Prinzip, die Kompetenz der Notfallsanitäter gezielter einzusetzen und sie nicht als Begleitung für unproblematische Krankentransporte zu „verschwenden“, finden die beiden erfahrenen Retter grundsätzlich gut, betonen sie. Aber: Das dürfe auf keinen Fall mit der vorgesehenen Reduzierung einhergehen. „Da wird aus Kostengründen mit der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gespielt“, meint Hüpper. Er und sein Kollege denken indessen auch an die Gesundheit der Sanitäterinnen und Sanitäter: Die seien in einer Zwölf-Stunden-Schicht schon oft ohne Pause im Einsatz – und das sei letztlich auch nicht gut für die Patientenversorgung.

Was die Lage verschärft, ist die Tatsache, dass die Transportwege immer länger werden. Zum einen durch die Schließung der Alfelder Notaufnahme. Nun müssen die Rettungswagen aus Alfeld nach Hildesheim, Gronau oder oft auch nach Northeim oder Einbeck fahren. Und, was oft vergessen wird: Sie müssen wieder zurück zu ihrer Wache, sind also insgesamt schnell mal zwei Stunden für einen Einsatz unterwegs. Zum anderen kommt es täglich vor, dass sich Kliniken abmelden, weil sie kein Bett frei haben. „Kürzlich wurde mir bei einem Einsatz in Grünenplan nur ein Krankenhaus in Neustadt am Rübenberge angezeigt, das wir ansteuern konnten“, berichtet Hüppers Berufskollege. Immer längere Wege (hin und zurück), durch die Notfallsanitäter viel Zeit auf der Straße verbringen – das kann nach Meinung der beiden Rettungsdienstmitarbeiter nicht gut gehen.

Wißmann kontert

Die Erste Kreisrätin Evelin Wißmann, als Dezernentin auch für den Bevölkerungsschutz zuständig, weist die Kritik entschieden zurück: Das Ziel des neuen Bedarfsplanes sei gerade, die Notfallsanitäter von allen Einsätzen zu entbinden, für die sie quasi überqualifiziert seien, sagt sie, „damit sie eben nur für echte Notfälle zur Verfügung stehen.“ Dieser Vorteil gleiche die zahlenmäßige Reduzierung der Rettungswagen und Notfallsanitäter aus, zeigt sich Wißmann überzeugt. Denn der Fall, dass sie wegen eines problemlosen Krankentransportes nicht mehr greifbar sind, solle ja künftig nicht mehr vorkommen. Für die Berechnungen des Bedarfes gebe es außerdem ausgeklügelte Rechenmodelle, erläutert Wißmann. Der vom Kreis beauftragte Gutachter sei sehr erfahren, er habe auch die längeren Wege mit einkalkuliert. Letztlich sei das Maximum erreicht worden, was die Krankenkassen finanzieren. „Mehr geht nicht.“

Fiktiv, aber realistisch?Zwei Notfall-Szenarien:

Mit den folgenden beiden Szenarien wollen die beiden Kritiker zeigen, dass das Einhalten der Hilfsfrist oft nicht entscheidend ist – wichtiger ist in vielen Fällen die Qualifikation des Personals. Solche Ausnahmesituationen seien zwar nie ganz auszuschließen, meint die Erste Kreisrätin dazu – eine größere Gefahr, dass sie eintreten, gebe es durch den neuen Bedarfsplan nicht.

Szenario 1: Herr M. stürzt beim Reinigen der Dachrinne von der Leiter. Beim Sturz fällt er auf einen Rasenkantenstein und bricht sich mehrere Rippen. Die Folge ist ein lebensbedrohlicher Spannungspneumothorax. M. bekommt kaum noch Luft. Seine Frau ruft sofort die 112. Der Disponent in der Leitstelle erkennt, dass alle Rettungsfahrzeuge einschließlich Notarzt unterwegs sind. Verfügbar ist nur ein Wagen, der mit zwei Rettungssanitätern besetzt ist. Die helfen M. sofort mit allen Mitteln, die ihnen erlaubt sind. Doch die lebensrettende Entlastungspunktion des Brustkorbs, die in diesem Fall nötig gewesen wäre, dürfen nur Notarzt oder Notfallsanitäter anwenden. Die Folge: M. stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus.

Szenario 2: Frau K. trübt immer wieder ein. Die Krankenschwester des ambulanten Pflegedienstes, die gerade anwesend ist, stellt fest, dass der Puls unter 40 Schlägen pro Minute liegt. Sie alarmiert den Rettungsdienst. Auch in diesem Fall kann der Leitstellendisponent zunächst nur einen Krankenwagen mit Rettungssanitätern schicken, weil alle Rettungswagen mit Notfallsanitätern im Einsatz sind. Das parallel alarmierte Notarztfahrzeug ist noch auf dem Rückweg nach Hildesheim – es braucht auch mit Blaulicht und Martinshorn eine knappe halbe Stunde bis zur Patientin. Notfallsanitäter könnten der Frau unter Sedierung mit einer sogenannten transkutanen Schrittmachertherapie helfen. Rettungssanitäter können und dürfen das nicht – auch die rettende medikamentöse Therapie gehört nicht zu ihren Kompetenzen. So bringt es wenig, dass sie schon nach acht Minuten am Einsatzort sind, deutlich schneller als die gesetzliche Hilfsfrist. Die Rettungssanitäter starten zwar sofort eine Reanimation – doch die ist erfolglos. Als der Notarzt nach einer halben Stunde eintrifft, kann er nur noch den Tod der Patientin feststellen.

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