Kreis Hildesheim - Einen dramatischen Anstieg der Rattenpopulation befürchtet der Schädlingsbekämpfer Levin Steinbach aus Sibbesse. Der Grund für seine Prognose ist das bundesweite Verbot, Giftköder prophylaktisch auszulegen. „Das bedeutet, dass lebensmittelverarbeitende Betriebe, Produzenten und deren Zulieferer ihren Schutz vor Schadnagern durch den Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) verlieren“, erklärt Steinbach. Mit der Vorschrift will der Gesetzgeber Umwelt und Tiere schützen.
Lebensmittelverarbeitende Betriebe seien naturgemäß eine attraktive Anlaufstelle für Schadnager wie Ratten, so der Fachmann. Genau aus diesem Grund setzten viele Betriebe auf Prävention und dauerhaft eingesetzte Giftköder. So seien die Lebensmittel vor Hygieneschäden geschützt und der Rattenbestand werde niedrig gehalten. Dem stehe nun seiner Ansicht nach die Gesetzesänderung entgegen.
Landesamt sieht gute Gründe
Beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sieht man die Sache anders. Wie LAVES-Sprecherin Hiltrud Schrandt berichtet, sind Permanentbeköderungen ohnehin grundsätzlich verboten. Die befallsunabhängige Dauerbeköderung sei eine Ausnahmeregelung unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen, bei der eine „gute fachliche Anwendung“ vorausgesetzt wird. „Im Rahmen der Kontrollen des Fachbereichs Schädlingsbekämpfung des LAVES wird regelmäßig festgestellt, dass die notwendigen Voraussetzungen für BUD-Maßnahmen nicht gegeben sind“, so Schrandt. Köder würden häufig nicht wie gefordert an bevorzugten Eindring- und Einniststellen ausgebracht, oftmals auch nicht direkt am Gebäude, sondern bis an die Grundstücksgrenzen, oder es würden nicht erlaubte Wirkstoffe eingesetzt.
Mit Präventionsmaßnahmen könnten sich Lebensmittelbetriebe wirksam vor Nagerbefall schützen, erklärt die LAVES-Sprecherin. Etwa seien elektronische Monitoringsysteme sinnvoll, um einen Befall rechtzeitig zu erkennen. Breiten sich dann die Ratten aus, ist eine Akut-Bekämpfung im Zeitraum von 35 Tagen mit einer mindestens wöchentlichen Kontrolle der Köderschutzboxen angesagt. „Nach der ersten Phase der Bekämpfung werden die bestehenden Mängel behoben und Präventionsmaßnahmen verfolgt, um sich gegen ein erneutes Rattenaufkommen zu schützen“, heißt es aus dem Landesamt.
Befall wird oft erst zu spät erkannt
Diese Rechnung werde jedoch nicht aufgehen, fürchtet Steinbach. Denn das Landesamt beschreibe im Infoblatt nur den Idealfall, bei dem etwa ein Rattenbefall früh erkannt und zeitnah getilgt werde. Doch oft werde der Befall eben nicht gleich erkannt. „Es werden sich Befallsherde bilden, wo es zuvor durch vorbeugende Maßnahmen gar nicht erst zu einer Vermehrung gekommen wäre“, sagt Steinbach, der den Ansatz, Gefahrenstoffe zu minimieren, absolut nachvollziehen könne.
„Parallel zur normalen Beköderung arbeite ich seit Jahren mit Smart-Systemen“, berichtet der Unternehmer aus Sibbesse, der auch eine Niederlassung in Hildesheim betreibt. Dabei handelt es sich um sensorüberwachte Fallen- und Monitoringsysteme, die vorwiegend in der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. „Diese Systeme sind hervorragende Alternativen zur Dauerbeköderung im Innenbereich und bieten gerade bei schlechter Köderannahme durch Konkurrenznahrung einen erheblichen Vorteil gegenüber klassischen Bekämpfungsmaßnahmen“, so Steinbach. Doch diese Systeme könnten die Dauerbeköderung nicht vollständig ersetzen.
Großer Aufwand, hohe Kosten
Rattenpopulationen wachsen exponentiell, so der Fachmann. „Bei Wurfgrößen von sechs bis zehn Jungtieren alle sechs bis acht Wochen kann man sich vorstellen, welche Belastung entsteht, wenn ein Befall nicht frühzeitig gestoppt wird“, erklärt er. Der Aufwand, etablierte Befälle akut zu bekämpfen, sei grundsätzlich höher als eine dauerhafte Beköderung in den gefährdeten Bereichen – und teurer. Eine zusätzliche Last für Lebensmittelproduzenten und Landwirte, die ohnehin viele Auflagen erfüllen müssen. Die Kosten für die Bekämpfung und die Verluste von Produktionsgütern schlögen zusätzlich zu Buche.
Auch für Privathaushalte wird sich etwas ändern. Denn Rattenköder dürfen künftig nur noch an Personen mit Sachkundeausweis abgegeben werden. Das Landesamt rät auch hier zur Prävention. Dazu gehört es unter anderem, den Ratten keine Nahrungsquellen und Rückzugsorte zu bieten, Biotonnen, Komposter und Abfallplätze regelmäßig zu kontrollieren. In erster Linie, so Hiltrud Schrandt, ist das Giftverbot auf eine hohe Belastung von Wasser, Böden und Wildtieren zurückzuführen. Die Antikoagulanzien, Blutgerinnungshemmer, die zur Bekämpfung von Ratten eingesetzt werden, belasten Wildtiere, die Aas fressen. In Lebern von 30 Prozent der Greifvögel und 60 Prozent der Füchse sind bei Untersuchungen antikoagulante Wirkstoffe nachgewiesen worden. 20 Prozent der Proben mit potenziell kritisch hohen Werten.
Versicherungspolicen prüfen
Steinbach rät Hausbesitzern angesichts der ab sofort geltenden Verordnung, Versicherungspolicen im Hinblick auf Schädlingsbekämpfung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

