Alfeld/Kreis Hildesheim - Adventszeit. Der Kunde kommt in die Bäckerei, ordert einen Christstollen in klassischer Größe. Bekommt und bezahlt das 750 Gramm schwere Weihnachtsgebäck. Und kaum hat er den Laden verlassen, reißt er auch schon die Verpackung auf, um erst einmal ein Stück von dem Stollen abzubeißen.
Zieseniß und Höweling sauer
Klingt unwahrscheinlich – ist aber eine Vorstellung, die derzeit unter Bäckerinnen und Bäckern in ganz Deutschland die Runde macht. Nicht zuletzt bei dem Langenholzener „Warnebäcker“ Matthias Zieseniß, der in seinen Filialen eigene Kreationen anbietet. Oder bei dem Hildesheimer Bäckermeister Godehard Höweling, der sich als „der Hildesheimer Stollenbäcker“ in den vergangenen Jahrzehnten überregional einen Namen gemacht hat und sicherlich der größte Anbieter in der Region ist.
„Das hört sich lustig an, ist es aber nicht“, sagt Höweling über die imaginäre Szene mit dem Kunden, der im Weggehen schon mal vom Stollen abbeißt. Vielmehr ist es die Illustration eines Konfliktes, der in der Bäcker-Branche aktuell für Aufruhr sorgt und als Beispiel für „Bürokratie-Wahnsinn“ gegeißelt wird. Denn das Umweltbundesamt hat die Verpackungen von Stollen in der klassischen 750-Gramm-Größe per Allgemeinverfügung als „Verzehrverpackung“ eingestuft, während sie zuvor als „Transportverpackung“ galt.
Wie ein To-go-Becher?
Die praktische Folge: Die Bäcker müssen ab sofort melden, wie viele Kunststoffverpackungen für 750-Gramm-Stollen sie im Weihnachtsgeschäft herausgegeben haben – und für jede eine Gebühr zahlen. Das Geld fließt in einen Topf, aus dem die Städte und Gemeinden Geld dafür bekommen, dass sie achtlos weggeworfene Plastikverpackungen entsorgen müssen – den sogenannten Einwegkunststtofffonds.
Eine Abgabe, die eben nur bei sogenannten Verzehrverpackungen fällig wird. Also bei Verpackungen, bei denen man davon ausgehen kann, dass der Käufer gleich nach dem Kauf hineingreift, um sich etwas zu essen zu nehmen – und bei denen folglich auch die Gefahr größer ist, dass sie nicht in einem Mülleimer landen. Kekstüten können ebenso dazugehören wie To-go-Becher.
Mehrkosten unter einem Cent?
„Aber mal ernsthaft“, sagt Godehard Höweling, der in jeder Weihnachtssaison bereits Mitte September mit dem Stollenbacken anfängt, um der Nachfrage Herr zu werden. „Einen 750-Gramm-Stollen kauft man, nimmt ihn mit nach Hause und isst ihn dort mit der Familie nach und nach auf. Da beißt man doch nicht vorher schon von ab!“
Das Bäckerhandwerk läuft längst Sturm, vor allem in der Stollen-Hochburg Sachsen. Aber auch Godehard Höweling hat schon innerhalb der vorgesehenen Frist Einspruch erhoben. Dabei geht es den Bäckern nicht in erster Linie um die zusätzlichen Kosten, die das Umweltbundesamt selbst auf 0,35 Cent pro Packung beziffert.
Kleinere Stollen nicht betroffen?
„Wir reden immer von Bürokratieabbau“, sagt Matthias Zieseniß, der als Kreishandwerksmeister seit Jahren bei jeder Gelegenheit genau dafür wirbt. „Aber dann kommt so eine Behörde, will vielleicht sogar etwas Gutes wie Müllvermeidung – entscheidet aber etwas völlig Praxisfremdes, was uns wieder mehr Aufwand und damit Kosten bringt, ohne einen Nutzen zu haben.“ Denn die Stollenverpackung, davon sind Zieseniß und Höweling überzeugt, landet eben im Hausmüll und wird nicht wie etwa To-go-Becher achtlos aus dem Autofenster geworfen. „Wir haben mehr Zeitaufwand, der Kunde muss am Ende mehr bezahlen – und bringen tut es gar nichts“, ist Zieseniß überzeugt. „Nur haben wir wieder ein Paradebeispiel für deutschen Bürokratie-Irrsinn.“
Was das Ganze aus Sicht der Bäcker noch skurriler macht: Kleinere Stollenverpackungen – bei denen der direkte Verzehr wohl etwas weniger unwahrscheinlich wäre – sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Denn das Umweltbundesamt entschied auf Antrag eines Anbieters, der sich rechtlich absichern und klären wollte, ob er für seine Stollen die Einweg-Abgabe zahlen muss oder nicht. Er hatte aber nur für 750-Gramm-Stollen gefragt – weshalb die Allgemeinverfügung nun auch nur für diese gilt.
Protest beim Ministerium
Was weiterhin für Unmut sorgt: Die Einwegkunststoffkommission – eine unter anderem für die Bewertung solcher Verpackungen zuständige Expertengruppe – hatte sich dagegen ausgesprochen, die Stollenverpackungen als „Verzehrverpackungen“ einzustufen und mit entsprechenden Abgaben zu belegen. Das Argument ist genau das, das auch die Bäcker anführen: Ein 750-Gramm-Stollen sei nicht zum sofortigen Verzehr geeignet.
Das Umweltbundesamt folgte dieser Empfehlung aber nicht und verweist zur Begründung auf die EU-Richtlinie zur Einwegkunststoffvermeidung. Die Hersteller müssten Verantwortung übernehmen. Das Umweltbundesamt stellte sich dabei nicht die Frage, ob es wahrscheinlich ist, dass Stollen-Käufer direkt ins Gebäck beißen. Der Behörde genügte die Erkenntnis, „dass unmittelbarer Verzehr möglich ist“.
Die Bäcker-Branche hat sich nun an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt und hofft, dass dieses die Entscheidung des Umweltbundesamtes kippt.

