Alfeld/Landkreis - Starke Schneefälle, zweistellige Minusgrade und orkanartige Böen – das kündigen die Wetterdienste für die nächsten Tage an. Sicher ist: Das wird für schwierige Bedingungen auf den Straßen sorgen. Schon jetzt wird in den sozialen Medien darüber diskutiert, ob die Schule ausfällt und wer das entscheidet. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer entscheidet, ob der Unterricht an den Schulen im Kreis Hildesheim ausfällt?
Die Entscheidung kommt aus dem Hildesheimer Kreishaus und gilt für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Stadt Hildesheim.
Welche Witterungsbedingungen und deren Auswirkungen werden bei der Entscheidung herangezogen?
Wenn Schneefall, Schneeverwehungen, Eisregen, Sturm oder Hochwasser dafür sorgen, dass Schüler auf ihrem Schulweg gefährdet sind oder die Beförderung der Schüler nicht möglich ist.
Bis wann muss die Information eines Schulausfalls am nächsten Tag veröffentlicht werden?
Der Landkreis Hildesheim veröffentlicht seine Entscheidung zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens um 5.45 Uhr des betroffenen Tages.
Wie wird die Nachricht vom Schulausfall verbreitet?
Auf der Internetseite des Landkreises, in der BIWAPP, in den sozialen Medien, den lokalen Zeitungen und ab 6 Uhr in den regionalen Rundfunksendern NDR 1, NDR 2, Radio ffn, Antenne Niedersachsen, Radio Tonkuhle und auf der Internetseite www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall. Diese Website, auch der auch die offiziellen Verkehrsinformationen für Niedersachsen veröffentlicht werden, war allerdings am Donnerstagmorgen zunächst nicht erreichbar, möglicherweise wegen der hohen Zahl von Anfragen. Laut Polizei gibt es aber keinen Unterrichtsausfall.
Dürfen Kommunen oder Schulen ihre eigenen Entscheidungen treffen?
Bei einem Witterungsumschwung zur Unterrichtszeit sind die Schulleitungen berechtigt, den Unterricht vorzeitig zu beenden. Das gilt, wenn extreme Eisglätte oder Schneechaos auftreten oder zu erwarten sind und den Schülern dadurch ernste Gefahr auf dem Heimweg droht. Hier ist zu beachten, dass Schüler des Primarbereiches nur dann vorzeitig nach Hause geschickt werden dürfen, wenn ihre Erziehungsberechtigten sie von der Schule abholen oder die Eltern sich mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden erklärt haben.
Dürfen Eltern selber entscheiden, ob sie ihr Kind bei Glätte zu Hause behalten?
Wenn vom Landkreis kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist, können die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klassen 1 bis 10 ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten. Bedingung ist auch hier eine Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse.
Was passiert, wenn Kinder trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen?
Die Schulen müssen dafür sorgen, dass Schüler, die nicht mitbekommen haben, dass der Unterricht ausfällt, betreut werden können.
