Kreis Hildesheim - Vier Stunden lang hat der Hildesheimer Kreistag am Donnerstag um den neuen Bedarfsplan für den Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim gerungen. Der wurde schließlich mit 33 Ja- und 25 Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung verabschiedet – auf Antrag der CDU in namentlicher Abstimmung. In der sprach sich die rot-grün geführte Mehrheitsgruppe geschlossen für den Plan aus, der Rest des Kreistages fast ebenso einmütig dagegen.
Der Bedarfsplan legt für die anstehende neue Ausschreibung fest, mit welchen Fahrzeugen, welchem Personal und wie vielen Stunden die Rettungswachen im Kreisgebiet ausgestattet werden. Der Kern des neuen Plans ist die Umstellung auf ein neues System: Künftig sollen die gut ausgebildeten Notfallsanitäter und -sanitäterinnen keine unproblematischen Krankentransporte mehr begleiten, sondern nur für echte Notfälle eingesetzt werden. Die Kehrseite der Medaille ist die damit verbundene Reduzierung reiner Rettungswagen, die mit solch hoch qualifiziertem Personal besetzt werden: von 30 auf 18. „Hildesheim ist einer der letzten Landkreise in Niedersachsen, die das System entsprechend umstellen“, erläuterte die zuständige Dezernentin Evelin Wißmann. „Die haben aber in dem Zuge nicht die Zahl der Rettungswagen reduziert“, entgegnete Katy Renner-Köhne (CDU).
Petition erreicht am Ende 42.319 Unterschriften
Auf diese Reduzierung zielt nach wie vor die Kritik eines großen Teils des Kreistages ab – und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim. Die übergab zu Beginn ihre Petition gegen die Rettungsdienst-Pläne an den Kreistagsvorsitzenden Marc Ehrig (SPD). Die Online-Petition ist nun abgeschlossen und erreichte genau 42.319 Unterschriften. Der Petitionstext zeichne mit Halbwahrheiten ein „sehr verzerrtes Bild“, kritisierte Martin Hauk, Sprecher der SPD-Fraktion für den Bevölkerungsschutz. „Da wird mit den Ängsten der Bevölkerung gespielt.“
Melissa Wucherpfennig (Unabhängige) hielt entgegen: „Wer mehr als 42.000 Stimmen übergeht, hat das Prinzip der Demokratie nicht verstanden.“ Josef Stuke, der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen, hatte zuvor mit seinem Antrag darauf gedrungen, in der öffentlichen Kreistagssitzung final über den Rettungsdienstbedarfsplan zu entscheiden. Das letzte Wort sollte ursprünglich der Kreisausschuss haben, der hinter verschlossenen Türen tagt.
Geheime Abstimmung über Vertagung
Gutachter Jan Körner vom beauftragten Fachbüro forplan machte deutlich, dass die Rettungsdienst-Kapazitäten in der Planung grundsätzlich so berechnet seien, dass ein Rettungswagen seinen Einsatzort künftig in 100 Prozent der Notfälle innerhalb von 15 Minuten erreichen soll. Die 95 Prozent, die landesweit immer als Zielmarke genannt werden, gelten für die rückwirkende Bewertung, weil zum Beispiel Schnee und Eis dem Plan in die Quere kommen können. Allerdings: Aktuell wird die Vorgabe auf dem Land außerhalb der Stadt Hildesheim in weniger als 90 Prozent der Fälle eingehalten. Das seien alte Zahlen, betont der Gutachter. Der neue Bedarfsplan solle die Situation schließlich verbessern. Daran hat die CDU nach wie vor erhebliche Zweifel. „Die Versorgung hat sich drastisch verschlechtert“, meinte Ute Bertram, die in Alfeld wohnt. Besonders für die Bevölkerung im Südkreis sei der neue Bedarfsplan „eine Zumutung“.
Die CDU beantragte, den Plan in den zuständigen Fachausschüssen noch einmal zu überarbeiten und noch nicht zu beschließen. Über diesen Antrag ließ sie, vor der eigentlichen Abstimmung über den Bedarfsplan, in geheimer Wahl entscheiden – fand aber bei einem Ergebnis von 24 Ja- und 33-Nein-Stimmen keine Mehrheit. Erst geheime und dann namentliche Abstimmung zum selben Tagesordnungspunkt – das hat es im Kreistag lange nicht gegeben, was die Brisanz des Themas zeigte.
Sachverständiger Knobelsdorff: Hilfsfrist aus medizinischer Sicht meist nicht entscheidend
Prof. Dr. Georg von Knobelsdorff versuchte als Sachverständiger, die besagte Brisanz ein wenig herauszunehmen: Die Hilfsfrist sei aus medizinischer Sicht längst nicht so bedeutend wie ihr Stellenwert im Gesetz. Bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen müsse zum Beispiel das Öffnen eines verstopften Gefäßes möglichst innerhalb einer Stunde beginnen. Im Kreis Hildesheim gebe es ein ausgefeiltes System, das die entsprechenden Eingriffe in den Kliniken schon vorbereite, wenn der oder die Betroffene noch im Rettungswagen auf dem Weg dorthin ist.
Landrat Bernd Lynack (SPD) dankte der AG Rettungsdienst für ihren Einsatz. Nur durch den seien Fehler in der ersten Version des Gutachtens überhaupt aufgefallen. Nun gelte es, die Versorgung genau im Blick zu behalten. „Wenn es nicht reicht“, sagte Lynack, „müssen wir nachschärfen.“
